Veranstalter
Die Tombola und sowie alle weiteren Gewinnspiele des Lichterfestes Zetel an der IGS Friesland-Süd werden vom Schulelternrat der IGS in Zetel organisiert.
Teilnahmevoraussetzungen für die Tombola und alle anderen Gewinnspiele (z.B: Glücksrad) beim Lichterfest:
Die Teilnahme an den Gewinn / Glücksspielen beim Lichterfest erfolgt gegen Zahlung eines Geldbetrages ab einem Euro, unabhängig von dem Erwerb einer Ware oder Dienstleistung. Eine Barauszahlung oder Übertragbarkeit des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen.
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren sowie alle minderjährigen Kinder im Beisein der Erziehungsberechtigten sowie alle Schüler_innen der IGS Friesland-Süd – auch ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten. Es handelt sich um eine Tombola und Minigewinnspiele im Rahmen eines Schulfestes!
Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels:
Der Schulelternrat der IGS Friesland-Süd behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern, bzw. jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung das Lichterfest mit allen Gewinnspielen zu beenden oder zu unterbrechen. Zudem kann der Losverkauf bei der Tombola auf 5 Lose pro Person begrenzt werden, um möglichst vielen Gästen des Festes die Möglichkeit zu gewähren, ein Tombolalos käuflich zu erwerben.
Haftungsbeschränkungen:
Der Schulelternrat haftet nur für Schäden, die von ihm, seinem gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung wesentlicher Pflichten im Rahmen des Gewinnspiels/der Tombola (sog. Kardinalspflichten) verursacht wurden.
Bei den Gewinnspielen und Verlosungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Datenschutzrichtlinien lesen Sie unter https://lichterfest-zetel.de/datenschutzrichtlinien/
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt.